AKTIONSBÜNDNIS FÜR GESUNDHEIT

Aktionsbündnis für Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsschwerpunkte

  • Im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß § 39 a des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern soll die Implementierung der Gesundheitsförderung in die Schulprogramme erfolgen und eine Schwerpunktsetzung entsprechend der schul- und standortspezifischen Bedingungen vorgenommen werden.
  • Das Projekt „Anschub.de-Programm für die gute gesunde Schule Mecklenburg-Vorpommern“ wird als Landesprogramm weitergeführt. In diesem Rahmen wird eine Handlungsanleitung für die Entwicklung zu einer gesunden Schule erarbeitet und über die Internetplattform des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur allen Schulen zugänglich gemacht.
  • Die Gesundheitskompetenzen der Schülerinnen und Schüler sollen im Unterricht stärker entwickelt werden. Dazu sollen ab Klasse 5 pro Schuljahr Unterrichtseinheiten im Gesamtumfang von 40 Stunden zur Verfügung stehen. Ziel dieses Unterrichtes ist die Entwicklung lebensnaher Kompetenzen mit Bezug zur Gesundheit. Die 40 Stunden ab Klasse 5 sind frei für die Schulen verfügbar und können mit den Fächern Biologie, Sozialkunde, Sport und weiteren geeigneten Unterrichtsfächern verknüpft werden oder unabhängig von diesen Fächern als Fach „Lebenskunde und Gesundheit“ vermittelt werden. Der Gesamtumfang des Unterrichts pro Klassenstufe darf dabei nicht erhöht werden. Dazu wird bis Frühjahr 2009 ein Rahmenkonzept erstellt. Die Prüfung der Einführung einer dritten Sportstunde wird in dieses Konzept einbezogen.
  • Alle Kinder sollen im Rahmen ihres Schulbesuchs die Möglichkeit erhalten, an einer qualitätsgesicherten Mittagsversorgung teilzunehmen. Das ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Dazu sollen die Qualitätsstandards der DGE für die Mittagsversorgung in Schulen zeitnah umgesetzt werden. Die Einrichtung einer Servicestelle "Schulverpflegung" mit Unterstützung des Bundes und Dritter wird geprüft. Sie soll in einem ersten Schritt eine Analyse zur Teilnahme der Kinder an der Schulverpflegung und zu ihrer Qualität an den Grundschulen durchführen.
  • Die Schulen werden bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes durch eine gemeinsame Informations- und Präventionskampagne des Aktionsbündnisses gegen das Rauchen unter der Schirmherrschaft des Sozialministers unterstützt.
  • Das Landesamt für Gesundheit und Soziales erarbeitet im Anschluss an eine Untersuchung zum Einfluss umwelthygienischer Faktoren[1] (z. B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Beleuchtung, Lärm) auf die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern Empfehlungen, die zur Verbesserung der Lernleistungen und der Gesundheitsvorsorge beitragen sollen.
  • Vor dem Hintergrund der Altersstruktur und der Belastungen kommt der Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer große Aufmerksamkeit zu. Deshalb erfolgt die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur betrieblichen Gesundheitsförderung durch das Bildungsministerium in Zusammenarbeit mit Partnern.
  • Der Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern wird durch die Landesregierung weiter unterstützt. Dabei wird eine stärkere Vernetzung mit den Akteuren der Gesundheitsförderung angestrebt.

Die Kooperation der Schulen mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst wird fortgeführt und ausgebaut. Präventive Maßnahmen zu speziellen Handlungsschwerpunkten werden durch die Schulen unterstützt. Entsprechende Angebote für die Schulen werden auf der Internetplattform des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur veröffentlicht.